<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Daboius - Jurablog &#187; jura</title>
	<atom:link href="http://www.daboius.de/tag/jura/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.daboius.de</link>
	<description></description>
	<lastBuildDate>Thu, 17 Nov 2011 19:52:01 +0000</lastBuildDate>
	<language>en</language>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.2.1</generator>
		<item>
		<title>Lernen mit Karteikarten (kostenlose Vorlagen)</title>
		<link>http://www.daboius.de/jura-lernen-mit-karteikarten-kostenlose-vorlagen/</link>
		<comments>http://www.daboius.de/jura-lernen-mit-karteikarten-kostenlose-vorlagen/#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 02 Apr 2010 00:34:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boris S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Jura an der Uni Köln]]></category>
		<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[download]]></category>
		<category><![CDATA[jura]]></category>
		<category><![CDATA[karteikarten]]></category>
		<category><![CDATA[kostenlos]]></category>
		<category><![CDATA[lernen]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.daboius.de/?p=108</guid>
		<description><![CDATA[Lange ist es her, dass der letzte Beitrag von mir erschienen ist. Ich bin momentan beim einem Rep und bereite mich auf das Examen vor. In diesem Artikel möchte ich kurz das Lernen mit Karteikarten behandeln. Karteikarten sind für das Lernen sehr effektiv. Man kann auf einer relativ kleinen Fläche komprimiert Wissen zu einer bestimmten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Lange ist es her, dass der letzte Beitrag von mir erschienen ist. Ich bin momentan beim einem Rep und bereite mich auf das Examen vor. In diesem Artikel möchte ich kurz das Lernen mit Karteikarten behandeln.</p>
<p>Karteikarten sind für das Lernen sehr effektiv. Man kann auf einer relativ kleinen Fläche komprimiert Wissen zu einer bestimmten Frage festhalten, dieses durch gezieltes und systematisches Wiederholen lernen und im Fall der Fälle abrufen.</p>
<p>Das Lernen mit Karteikarten kann vielfältig gestaltet werden. Weit verbreitet ist das 5-Fächer-System. Man unterteilt die Ablagebox für die Karteikarten in 5 Abteilungen. Die erste ist für den neuen Stoff. Sie wird jeden Tag bearbeitet. Das Gelernte wandert weiter. Das ungelernte bleibt in der ersten Abteilung weiter. Am nächsten Tag werden richtig wiederholte Karten aus der zweiten in die dritte Abteilung verschoben. Die Karten aus der Dritten Abteilung werden nach einer Woche wiederholt und wandern in die vierte. Nach einem Monat gehen die Karten in die letzte Abteilungen, wenn sie richtig wiederholt wurden. Dort werden die dann monatlich aufgerufen.</p>
<p><strong>Aber </strong>wo kriegt man die Karteikarten her? Es gibt viele fertige Frage-Antwort Kärtchen von verschiedenen Verlagen. Ich habe mir die von hemmer für Zivilrecht I (BGB AT und SchuldR AT) angeschafft. Diese sind in Prinzip ganz gut aber teilweise fehlerhaft, was Meinungsstreitigkeiten anbelangt und man kann sie nur sinnvoll lernen, wenn man andere Produkte von hemmer gleichzeitig durcharbeitet. So bauen die BGB AT Karteikarten auf dem Fallbuch zu BGB AT von hemmer ziemlich offensichtlich auf. Die Kärtchen sind auf einem sehr dünnem Papier gedruckt, das  in der Jackentasche schnell knittert. Die Fragen sind teilweise unpräzise gestellt und führen bei neuen Karten zu Missverständnissen.</p>
<p>Andere Systeme habe ich nicht angeschaut, aber es gibt noch Kartensätze von Alpmann Schmitt und Münchhausen.</p>
<p>Der Nachteil von all diesen Kartensätzen ist klar: Sie wurden vorgefertigt. Da die Fläche auf dem Papier breite Ausführungen nicht zulässt, muss das Wissen komprimiert werden. Die Folge ist, dass jemand anders sich nur schwer in die Denkweise des Erstellers einarbeiten wird.</p>
<p>Die Lösung dafür ist, Karteikarten selber anfertigen. Das habe ich ab Beginn meines Studiums angefangen und führe es immer noch fort. Wobei ich immer wieder die Formate und die Technik ändere und neue Methoden ausprobiere, damit ich das Optimum für mich finde.</p>
<p>Trotz der vielen Vorteile von Karteikarten, haben diese einen großen Nachteil: wen man sie selbst erstellt, braucht es a) relativ viel Zeit für die Erstellung und b) man verfällt schnell in Abschreib-automatismus, bei dem der Inhalt hinter der physischen Schreibarbeit  tritt. Das muss man aktiv bekämpfen, indem man die Karteikarten immer wieder für die Falllösungen bemüht, diese abändert, anpasst und so weiter, bis sie wirklich Relevantes enthalten.</p>
<p>Dazu kommt noch die psychologische Hürde: man muss sich dazu zwingen, statt den neuen interessanten Stoff zu verstehen, erstmal das alte zu wiederholen. Wenn man es schafft, eine Routine zu begründen und dieser zu folgen, fällt das Lernen mit den Karteikarten dann nicht allzu schwer.</p>
<p>Ich möchte hier noch meine Vorlagen kostenlos  zum Download anbieten. Ich drucke diese auf DIN A6 blanko Karteikarten mit Papierdicke 180 und beschreibe sie dann nach Belieben. Das Format erscheint mir am ehesten geeignet für schriftliches Beschreiben. A5 Karteikarten sind da zu groß, A7 zu klein, man wird die eigene Schrift nicht lesen können.</p>
<p>Download: <a href="http://www.daboius.de/wp-content/uploads/2010/04/vorlage_zivilr_r.pdf">Vorlage Zivilrecht</a> | <a href="http://www.daboius.de/wp-content/uploads/2010/04/vorlage_oeff_r.pdf">Vorlage öffentliches Recht</a> | <a href="http://www.daboius.de/wp-content/uploads/2010/04/vorlage_straf_r.pdf">Vorlage Strafrecht</a></p>
<p><a href="http://www.daboius.de/wp-content/uploads/2010/04/vorlage_straf_r.pdf"></a>Dazu ein paar technische Hinweise: Die Vorlagen sind im PDF Format. Der Drucker muss für das Drucken von kleineren Papierformaten als DIN A4 ausgelegt sein und in den Einstellungen sollte DIN A6 ausgewählt werden.</p>
<p>Welche Erfahrungen habt ihr mit Karteikarten gemacht? Welche andere Lernmethoden habt ihr für euch entwickelt?</p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.daboius.de/jura-lernen-mit-karteikarten-kostenlose-vorlagen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Haftung von Rechtsanwälten in zivilrechtlicher Fallbearbeitung</title>
		<link>http://www.daboius.de/haftung-von-rechtsanwalten-in-zivilrechtlicher-fallbearbeitung/</link>
		<comments>http://www.daboius.de/haftung-von-rechtsanwalten-in-zivilrechtlicher-fallbearbeitung/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 18 May 2009 16:44:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boris S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Jura an der Uni Köln]]></category>
		<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[haftung]]></category>
		<category><![CDATA[jura]]></category>
		<category><![CDATA[rechtsanwälte]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.daboius.de/haftung-von-rechtsanwalten-in-zivilrechtlicher-fallbearbeitung/</guid>
		<description><![CDATA[Anlässlich einer Übungsarbeit und der aktuellen Entscheidung des BVerfG (1 BvR 386/09) zur Haftung von Rechtsanwälten, habe ich ein 4 Seitiges Arbeitspapier zusammengestellt, welches einige der wichtigen Fragen der anwaltlichen Haftung behandelt. Das Arbeitspapier ist hier zu finden. Es enthält keine Fußnoten oder Verweise und soll nur einen kurzen Überblick verschaffen. Wer noch mehr wissen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Anlässlich einer Übungsarbeit und der aktuellen Entscheidung des BVerfG (<span style="TEXT-ALIGN: left; WIDOWS: 2; TEXT-TRANSFORM: none; TEXT-INDENT: 0px; BORDER-COLLAPSE: separate; FONT: 13px Helvetica; WHITE-SPACE: nowrap; ORPHANS: 2; LETTER-SPACING: normal; COLOR: #000000; WORD-SPACING: 0px; -webkit-border-horizontal-spacing: 0px; -webkit-border-vertical-spacing: 0px; -webkit-text-decorations-in-effect: none; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0"><a title="Haftung von Rechtanwälten" rel="nofollow" href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090422_1bvr038609.html"><span style="TEXT-ALIGN: left; WIDOWS: 2; TEXT-TRANSFORM: none; TEXT-INDENT: 0px; BORDER-COLLAPSE: separate; FONT: 13px Helvetica; WHITE-SPACE: nowrap; ORPHANS: 2; LETTER-SPACING: normal; COLOR: #000000; WORD-SPACING: 0px; -webkit-border-horizontal-spacing: 0px; -webkit-border-vertical-spacing: 0px; -webkit-text-decorations-in-effect: none; -webkit-text-size-adjust: auto; -webkit-text-stroke-width: 0">1 BvR 386/09</span></a></span>) zur Haftung von Rechtsanwälten, habe ich ein 4 Seitiges Arbeitspapier zusammengestellt, welches einige der wichtigen Fragen der anwaltlichen Haftung behandelt.</p>
<p>Das Arbeitspapier ist <a href="http://www.daboius.de/myuploads/Arbeitspapier_haftung_rae.pdf">hier</a> zu finden. Es enthält keine Fußnoten oder Verweise und soll nur einen kurzen Überblick verschaffen. Wer noch mehr wissen will, hier ein paar interessante Nachweise neben der oben genannten Entscheidung:</p>
<ol>
<li>Vertragsgestaltung durch den Rechtsanwalt, Teichmann, (Beginn) JuS 2001, 870ff</li>
<li>[Urteil] Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts, NJW 1991,2280ff</li>
<li>[Urteilsbesprechung] Vertragshaftung bei Anwaltsozietät und beim Anschein einer solchen Sozietät,K.Schmidt, JuS 2000, 293</li>
<li>[Urteilsbesprechung] Keine Haftung des beitretenden Anwalts für Altschulden, K.Schmidt, JuS 2004, 444</li>
</ol>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.daboius.de/haftung-von-rechtsanwalten-in-zivilrechtlicher-fallbearbeitung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>5</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Die 10 letzten Lesezeichen</title>
		<link>http://www.daboius.de/die-10-letzten-lesezeichen/</link>
		<comments>http://www.daboius.de/die-10-letzten-lesezeichen/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 03 May 2009 20:17:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boris S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Nützliches]]></category>
		<category><![CDATA[jura]]></category>
		<category><![CDATA[links]]></category>
		<category><![CDATA[webseiten]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.daboius.de/die-10-letzten-lesezeichen/</guid>
		<description><![CDATA[Wollte nur kurz auf Webseiten hinweisen, die zuletzt eine solche Aufmerksamkeit von mir verdient haben, dass sie es in meine Lesezeichen geschafft haben: http://de.dawanda.com/search?fields=product_tags&#38;q=Sch%C3%B6nfelder : praktische Umschläge für den Schönfelder, damit man seine Persönlichkeit auch in der Uni Bib bewahren kann http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=1013304 : Postwertzeichen online drucken http://bmj.de/musterimpressum : Leitfaden des BMJ zur Impressumspflicht http://www.servat.unibe.ch/dfr/dfr_bzjahre.html : [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wollte nur kurz auf Webseiten hinweisen, die zuletzt eine solche Aufmerksamkeit von mir verdient haben, dass sie es in meine Lesezeichen geschafft haben:</p>
<ol>
<li><a href="http://de.dawanda.com/search?fields=product_tags&amp;q=Schönfelder">http://de.dawanda.com/search?fields=product_tags&amp;q=Sch%C3%B6nfelder</a> : praktische Umschläge für den Schönfelder, damit man seine Persönlichkeit auch in der Uni Bib bewahren kann</li>
<li><a href="http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=1013304">http://www.deutschepost.de/dpag?xmlFile=1013304</a> : Postwertzeichen online drucken</li>
<li><a href="http://bmj.de/musterimpressum">http://bmj.de/musterimpressum</a> : Leitfaden des BMJ zur Impressumspflicht</li>
<li><a href="http://www.servat.unibe.ch/dfr/dfr_bzjahre.html">http://www.servat.unibe.ch/dfr/dfr_bzjahre.html</a> : Lehrreiche Entscheidungen des BGH seit 1951</li>
<li><a href="http://www.chefkoch.de/rezepte/340161117848669/Lasagne.html">http://www.chefkoch.de/rezepte/340161117848669/Lasagne.html</a> : Rezept für eine schmackhafte Lasagne zum Selbermachen</li>
<li><a href="http://yovisto.de/">http://yovisto.de/</a> : Viedeovorlesungen online</li>
<li><a href="http://www.bundesgerichtshof.de/bibliothek/dubletten/angebote.php">http://www.bundesgerichtshof.de/bibliothek/dubletten/angebote.php</a> : Entwidmete Kommentare aus der BGH Bibliothek günstig erwerben</li>
<li><a href="http://juratweet.de/index.php">http://juratweet.de/index.php</a> : Juratweet, juristisches Gezwitscher</li>
<li><a href="http://copypastecharacter.com/">http://copypastecharacter.com/</a> : Sonderzeichen zum Kopieren und Einfügen</li>
<li><a href="http://userpage.fu-berlin.de/~roehrigw/">http://userpage.fu-berlin.de/~roehrigw/</a> : Interessantes Sammelsurium an Informationen zum Thema Geld und Geldpolitik</li>
</ol>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.daboius.de/die-10-letzten-lesezeichen/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>&#8220;Dem Gericht sind die gängigen Beischlafmöglichkeiten bekannt&#8221;</title>
		<link>http://www.daboius.de/dem-gericht-sind-die-gangigen-beischlafmoglichkeiten-bekannt/</link>
		<comments>http://www.daboius.de/dem-gericht-sind-die-gangigen-beischlafmoglichkeiten-bekannt/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 29 Apr 2009 20:11:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boris S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Banales]]></category>
		<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[jura]]></category>
		<category><![CDATA[mangel]]></category>
		<category><![CDATA[reisvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[sex]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.daboius.de/dem-gericht-sind-die-gangigen-beischlafmoglichkeiten-bekannt/</guid>
		<description><![CDATA[Angesichts dieses Urteils fällt es einem dann doch schwer zu behaupten, den Richtern fehle ein Praxisbezug. AG Mönchengladbach, Urteil vom 25.04.1991, Az: 5a C 106/91 Fundstelle: NJW 1995, 884 via StudiVZ (Mein Jurastudium hat einen Sachmangel &#8211; kann ich zurücktreten-Gruppe) Leitsatz (der NJW-Redaktion) Die Unterbringung in einem mit zwei Einzelbetten statt eines Doppelbetts ausgestatteten Ferienhotelzimmer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Angesichts dieses Urteils fällt es einem dann doch schwer zu behaupten, den Richtern fehle ein Praxisbezug.</p>
<p>AG Mönchengladbach, Urteil vom 25.04.1991, Az: 5a C 106/91 <br/>Fundstelle: NJW 1995, 884 via StudiVZ (Mein Jurastudium hat einen Sachmangel &#8211; kann ich zurücktreten-Gruppe) <br/><br/>Leitsatz (der NJW-Redaktion) <br/><br/></p>
<blockquote><p>Die Unterbringung in einem mit zwei Einzelbetten statt eines Doppelbetts ausgestatteten Ferienhotelzimmer und ein aufgrund dieses Umstands unharmonischer Intimverkehr während der Dauer des Urlaubs stellen nicht ohne weiteres einen zur Herabsetzung des Reisepreises berechtigenden Mangel dar. <br/></p>
</blockquote>
<p><br/>Zum Sachverhalt <br/><br/></p>
<blockquote><p>Der Kl. hatte bei der Bekl. für sich und seine Lebensgefährtin eine Urlaubsreise nach Menorca gebucht. Geschuldet war die Unterbringung in einem Doppelzimmer mit Doppelbett. <br/>Der Kl. trug vor, nach der Ankunft habe er feststellen müssen, daß es in dem ihm zugewiesenen Zimmer kein Doppelbett gegeben habe, sondern zwei separate Einzelbetten, die nicht miteinander verbunden gewesen seien. Bereits in der ersten Nacht habe er feststellen müssen, daß er hierdurch in seinen Schlaf- und Beischlafgewohnheiten empfindlich beeinträchtigt worden sei. Ein &#8220;friedliches und harmonisches Einschlaf- und Beischlaferlebnis&#8221; sei während der gesamten 14tägigen Urlaubszeit nicht zustandegekommen, weil die Einzelbetten, die zudem noch auf rutschigen Fliesen gestanden hätten, bei jeder kleinsten Bewegung mittig auseinandergegangen seien. Ein harmonischer Intimverkehr sei deshalb nahezu völlig verhindert worden. Der Kl. verlangte Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Höhe von 20 % des Reisepreises von 3078 DM. Der erhoffte Erholungswert, die Entspannung und die ersehnte Harmonie mit seiner Lebensgefährtin sei erheblich beeinträchtigt gewesen. Dies habe bei ihm und bei seiner Lebensgefährtin zu Verdrossenheit, Unzufriedenheit und auch Ärger geführt. Der Erholungswert habe darunter erheblich gelitten. <br/>Die Bekl. bat um Klageabweisung. Sie meinte, die Klage könne nicht ernst gemeint sein. <br/></p>
</blockquote>
<p><br/>Aus den Gründen <br/><br/></p>
<blockquote><p>Das AG Mönchengladbach folgte dem Begehren der Bekl. Die Klage ist zulässig. Der Bekl. ist zuzugeben, daß hier leicht der Eindruck entstehen könnte, die Klage sei nicht ernst gemeint. Die Zivilprozeßordnung sieht allerdings einen derartigen Fall nicht vor, so daß es hierfür auch keine gesetzlich vorgesehenen Konsequenzen gibt. <br/>Die Klage ist aber jedenfalls in der Sache nicht begründet. <br/><strong>Der Kl. hat nicht näher dargelegt, welche besonderen Beischlafgewohnheiten er hat, die festverbundene Doppelbetten voraussetzen.</strong> Dieser Punkt brauchte allerdings nicht aufgeklärt zu werden, denn es kommt hier nicht auf spezielle Gewohnheiten des Kl. an, sondern darauf, ob die Betten für einen durchschnittlichen Reisenden ungeeignet sind. <br/>Dies ist nicht der Fall. <strong>Dem Gericht sind mehrere allgemein bekannte und übliche Variationen der Ausführung des Beischlafs bekannt</strong>, die auf einem einzelnen Bett ausgeübt werden können, und zwar durchaus zur Zufriedenheit aller Beteiligten. Es ist also ganz und gar nicht so, daß der Kl. seinen Urlaub ganz ohne das von ihm besonders angestrebte Intimleben hätte verbringen müssen. <br/>Aber selbst wenn man dem Kl. seine bestimmten Beischlafpraktiken zugesteht, die ein festverbundenes Doppelbett voraussetzen, liegt kein Reisemangel vor, denn der Mangel wäre mit wenigen Handgriffen selbst zu beseitigen gewesen. Wenn ein Mangel nämlich leicht abgestellt werden kann, dann ist dies auch dem Reisenden selbst zuzumuten mit der Folge, daß sich der Reisepreis nicht mindert und daß auch Schadensersatzansprüche nicht bestehen. <br/>Der Kl. hat ein Foto der Betten vorgelegt. Auf diesem Foto ist zu erkennen, daß die Matratzen auf einem stabilen Rahmen liegen, der offensichtlich aus Metall ist. Es hätte nur weniger Handgriffe bedurft und wäre in wenigen Minuten zu erledigen gewesen, die beiden Metallrahmen durch eine feste Schnur miteinander zu verbinden. Es mag nun sein, daß der Kl. etwas derartiges nicht dabei hatte. Eine Schnur ist aber für wenig Geld schnell zu besorgen. Bis zur Beschaffung dieser Schnur hätte sich der Kl. beispielsweise seines Hosengürtels bedienen können, denn dieser wurde in seiner ursprünglichen Funktion in dem Augenblick sicher nicht benötigt.</p>
</blockquote>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.daboius.de/dem-gericht-sind-die-gangigen-beischlafmoglichkeiten-bekannt/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Die Willenserklärung</title>
		<link>http://www.daboius.de/die-willenserklarung/</link>
		<comments>http://www.daboius.de/die-willenserklarung/#comments</comments>
		<pubDate>Sun, 26 Apr 2009 15:41:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boris S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Juristisches]]></category>
		<category><![CDATA[Nützliches]]></category>
		<category><![CDATA[bgb at]]></category>
		<category><![CDATA[jura]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsbindungswille]]></category>
		<category><![CDATA[rechtsbücher]]></category>
		<category><![CDATA[schadensersatz]]></category>
		<category><![CDATA[schweigen]]></category>
		<category><![CDATA[vertragsaulegung]]></category>
		<category><![CDATA[vertrauenssachedn]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.daboius.de/die-willenserklarung/</guid>
		<description><![CDATA[Die Willenserklärung ist das, was jeder Jurastudent in den ersten Wochen des Studiums lernt bzw. lernen sollte. Leider ist das Thema, wie sovieles ziemlich abstrakt und die Erklärungen des Dozenten auf einem hohen Niveau machen das auch nicht verständlicher. Hier möchte ich mich daran probieren, das Thema kurz zu erläutern. I. Allgemeines Eine Willenserklärung, besteht, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Willenserklärung ist das, was jeder Jurastudent in den ersten Wochen des Studiums lernt bzw. lernen sollte. Leider ist das Thema, wie sovieles ziemlich abstrakt und die Erklärungen des Dozenten auf einem hohen Niveau machen das auch nicht verständlicher. Hier möchte ich mich daran probieren, das Thema kurz zu erläutern.</p>
<p>I. Allgemeines</p>
<p>Eine Willenserklärung, besteht, wie schon die Bezeichnung dieses Rechtsbegriffs sagt, aus einem Willen und dessen Erklärung. Die Willenserklärung ist ein Anknüpfungspunkt für die Beurteilung von rechtsverbindlichen Erklärungen, die zu Rechtsfolgen führen. Sie hat also die Funktion im Rechtsverkehr rechtserhebliche Äußerungen von bloßem &#8220;Geschwätz&#8221; zu trennen und so den Äußernden an das Gesagte zu binden. Dafür muss die Willenserklärung aber als solche besonders qualifiziert sein, d.h. den Tatbestand einer Willenserklärung erfüllen.</p>
<p>II. Der Tatbestand der Willenserklärung</p>
<p>a. Grundsätzliches</p>
<p>Die Willenserklärung ist gesetzlich nicht normiert, obwohl sie einen zantralen Stellenwert in der Rechtslehre einnimmt. Das BGB widmet der Willenserklärung aber einen ganzen Abschnitt im AT (§§116-144).</p>
<p>Das Preußische ALR, das eine gewisse Vorbildfunktion für das BGB hatte, sagt dazu mehr:</p>
<blockquote>
<p>1. Die Willenserklärung ist eine Äußerung dessen, was nach der Absicht des Erklärenden geschehen, oden nicht geschehen soll.</p>
<p>[...]</p>
<p>3. Er muss das Vermögen besitzen, mit Vernunft und Überlegung zu handeln.</p>
<p>4. Die Willenserklärung muss frei, ernstlich und gewiss, oder zuverlässig sein</p>
<p>Aus.: §§1-4, 1.Teil, 4. Titel ALR</p>
</blockquote>
<p>Wie das ALR geht auch das BGB von einer Zweiteilung der WE aus: dem inneren Willen (innerer Tatbestand) und der Entäußerung des inneren Willen (äußerer Tatbestand).</p>
<p>b. Der innere Tatbestand</p>
<p>Der Wille bildet den inneren Tatbestand der Willenserklärung. Er enthält drei Elemente:</p>
<ol dir="ltr">
<li>
<div style="MARGIN-RIGHT: 0px">Der Handlungswille = der Wille überhaupt zu handeln, welcher in Abgrenzung zu bloßen Reflexen usw. steht. (Dem Handelnden ist  zumindest latent bewusst, dass er etwas tut.)</div>
</li>
<li>
<div style="MARGIN-RIGHT: 0px">Der Erklärungswille = der Wille etwas rechtserhebliches zu erklären. Auch als Rechtsbindungswille bekannt (Der Handelnde will sich rechtlich binden, also eine Rechtsfolge herbeiführen. Ihm ist also bewusst, das er rechtserheblich handelt).</div>
</li>
<li>
<div style="MARGIN-RIGHT: 0px">Geschäftswille = der Wille die konkrete Rechtsfolge herbeizuführen (Der Handelnde will das Geschäft)</div>
</li>
</ol>
<p>Bsp.: A möchte gerne ein Fahhrad erwerben. Er findet das Angebot von B angemessen und möchte das Fahrrad von ihm kaufen. Dafür ist eine Willenserklärung in der Form der Annahme notwendig (Kaufvertrag besteht aus zwei Willenserklärungen, die in Bezug aufeinander abgegeben werden: Angebot und Annahme). Wenn A also B gegenüber erklärt, er möchte das ihm angebotene Fahrrad nehmen, dann vollzieht sich folgendes:</p>
<ul>
<li>
<div style="MARGIN-RIGHT: 0px">A handelt bewusst, da er nicht schläft und sein Verstand nicht sonstwie das bewusste Handeln hindert</div>
</li>
<li>
<div style="MARGIN-RIGHT: 0px">A möchte sich rechtlich binden, d.h. er ist bereit rechtserheblich zu handeln und ihm ist bewusst, dass ihn nun Rechtsfolgen treffen</div>
</li>
<li>
<div style="MARGIN-RIGHT: 0px">A möchte konkret den Kaufvertrag mit B zu den ausgehandelten Bedingungen (Gegenstand, Preis, Zustand, Übergabeformalitäten usw.). Er möchte also die rechtlichen Folgen des Kaufvertrages (Zahlung des Kaufpreises und Entgegennahme des Fahrrads) für und gegen sich.</div>
</li>
</ul>
<p>Problematisch wird es, wenn das Erklärungsbewusstsein aktuell nicht vorhanden ist.</p>
<p>Bsp.: B möchte sein Fahhrad verkaufen. Er begibt sich zur Auktion, wo er das Fahhrad zum Bieten freigibt. Kurz danach kommt auch sein Freund A zur Auktion. Er sieht den B und möchte ihn auf sich aufmerksam machen, während der Auktionator ihm den Zuschlag zum Kauf des Fahrrads erteilt.</p>
<ul>
<li>
<div style="MARGIN-RIGHT: 0px">A handelt bewusst</div>
</li>
<li>
<div style="MARGIN-RIGHT: 0px">A möchte sich aber rechtlich nicht binden. Ihm fehlt überhaupt das Bewusstsein etwas rechtlich erhebliches zu tun.</div>
</li>
</ul>
<p>Diese Konstellation wurde auch in dem bekannten Schulfall der Trierer Weinversteigerung durchgespielt. Als Folge gilt nahezu unumstritten folgendes:</p>
<p>Grundsätzlich sind Willenserklärungen nach 133, 157 entweder nach dem wirklichen Willen (natürliche Auslegung) oder nach Treu-und-Glauben und Verkehrssitte (normative Auslegung) auszulegen. Die letztere Methode erlaubt es, die Willenserklärung mit dem Inhalt geltend zu lassen, wie ein objektiver schutzwürdiger Erklärungsempfänger das Erklärte verstehen durfte. Was aber, wenn es schon strittig ist, ob die Willenserklärung überhaupt vorliegt, weil kein aktuelles Erklärungsbesusstsein besteht (A wusste nicht, dass seine Handbewegungen, mit denen er die Aufmerksamkeit von B auf sich lenken wollte, als Angebotsannahme gewertet werden.).</p>
<p>Hier kann man drei Wegen folgen:</p>
<ul>
<li>
<div style="MARGIN-RIGHT: 0px">man kann sich auf die Seite des Erklärenden stellen, dann ist eine WE ohne RBW keine WE</div>
</li>
<li>
<div style="MARGIN-RIGHT: 0px">man kann sich auf die Seite des Empfängers stellen, dann ist eine WE auch ohne RBW ohne Einschränkungen eine wirksame WE</div>
</li>
<li>
<div style="MARGIN-RIGHT: 0px">oder man geht einen vermittelnden Weg und sagt, man muss das, was aus der Sicht des Empfängers wie eine WE aussieht nach normativen Kriterien auslegen. Dabei muss man sich fragen:</div>
<ul>
<li>
<div style="MARGIN-RIGHT: 0px">hat der Empfänger das Handeln des Erklärerenden als eine WE aufgefasst</div>
</li>
<li>
<div style="MARGIN-RIGHT: 0px">durfte er dies auch so auffassen (= Schutzbedürftigkeit). Wird verneint, wenn bei Anwednung der zumutbaren Sorgfalt kein anderes Ergebnis herauskommt</div>
</li>
<li>
<div style="MARGIN-RIGHT: 0px">musste der Erklärender damit rechnen, dass sein Handeln im Rechtsverkehr als eine WE aufgefasst wird </div>
</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p>Nach der ganz h.M. gilt der dritte Weg als der sachgerechteste. Er berücksichtigt sowohl das Vertrauen des Empfängers als auch die Schutzbedürftigkeit des Erklärenden. Wobei man sagen muss, dass hier die Waage eher zugunsten des Empfängers ausschlägt.</p>
<p>Die Folge dieser Ansicht ist, dass es sich um eine wirksame Willenserklärung handelt, auch ohne dass ein RBW oder Geschäftswille erforderlich wäre. Diesem kann man als Erklärdender nur entgegenwirken, indem man seine Willenserklärung (die eigentlich mangels RBW keine ist, aber als solche behandelt wird) anficht. Dann ist diese ex tunc nichtig. Man muss aber dann mit einer Inanspruchnahme auf <a title="Vertrauensinteresse Schadensersatz" href="http://www.daboius.de/positives-und-negatives-interesse/">Schadensersatz</a> rechnen.</p>
<p>c. Der äußere Tatbestand</p>
<p>Nun der innere Wille muss auch zum Ausdruck gebracht werden. Dazu kann man den Willen ausdrücklich äußern:</p>
<blockquote>
<p>&#8220;Ich möchte mich hiermit zum Kauf des Fahrrads verpflichten&#8221;</p>
</blockquote>
<p>Oder was im täglichen Rechtsverkehr öfter der Fall ist einfach etwas tun, wovon man ausgeht, dass der andere Teil das als die richtige Willenserklärung wahrnimmt. Was so kompliziert klingt, wird als konkludente Willenserklärung bezeichet, schon in ALR bekannt und im täglichen Leben selbstverständlich ist:</p>
<blockquote>
<p>Statt den obigen Satz zu sagen, kann man einfach die geforderte Summe Geld dem Verkäufer entgegenhalten. Dies bringt die Angebotsannahme mit Rechtsbindungswillen hinrecihend bestimmt zum Ausdruck.</p>
</blockquote>
<p>Schweigen dagegen birgt normalerweise keinen Erklärungsgehalt und darf nicht als WE ausgelegt werden. Davon gibt es jedoch Ausnahmen:</p>
<ol dir="ltr">
<li>
<div style="MARGIN-RIGHT: 0px">§362 HGB Schweigen des Kaufmanns (der Geschäfte für andere in Dauerverbindung besorgt) auf Angebote </div>
</li>
<li>
<div style="MARGIN-RIGHT: 0px">Kaufmännisches Bestätigungsschreiben (KBS) gilt als Angenommen, wenn beide Parteien Kaufleute (zumindest aber der Empfänger, der andere kann auch ein wirtschaftender Nichtkaufmann sein) sind und der Inhalt nicht wesentlich vom vorher Abgesprochenen abweicht </div>
</li>
<li>
<div style="MARGIN-RIGHT: 0px">Schweigen kann auch rechtsgeschäftlich abgesprochen sein, sodass dies dann die Wirkung der WE hat.</div>
</li>
<li>
<div style="MARGIN-RIGHT: 0px">Andere Gesetzliche Anordnungen (so gilt das Schweigen als&#8230;) zB. 108 II 2, 516</div>
</li>
</ol>
<p>d. Die Auslegung</p>
<p>Da jeder Mensch seine Eigenheiten hat und die Umstände der Abgabe von Willenserklärungen sehr unterschiedlich sind, muss das Erklärte und das Gedachte auf einen gemeinsamen Nenner gebracht werden, damit das Ganze verbindlich wird. Dafür enthält das BGB Auslegungsregeln, die dies gesetzlich regeln.</p>
<p>aa. Natürliche Auslegung</p>
<p>§133 BGB geht von der natürlichen Auslegung aus. Zu ermitteln ist der wirkliche Wille des Erklärenden. Der Wortlaut als solcher ist dabei unbeachtlich.</p>
<p>Bsp.: Wenn A sagt, er möchte ein Gros Toilettenpapier bestellen und auf eine Übergroße Rolle des Papiers zeigt, dann ist davon auszugehen, dass er nicht ein Dutzend Dutzend der Rollen haben möchte.</p>
<p>Es geht also darum, den Wortlaut als Ausgangspunkt für die Auslegung zu nehmen, jedoch alle Umstände in zumutbarer Weise in die Auslegung mitzubeziehen. Erst wenn die erschöpft ist, kann man sagen, dass die Auslegung des natürlichen Willens für den Empfänger unzumutbar war.</p>
<p>bb. normative Auslegung</p>
<p>Aber er darf sich dennoch nicht an das wörtlich Erklärte einlassen. Vielmehr muss er nun nach §157 BGB nach Treu und Glauben und mit Rücksicht auf die Verkehrssitte das Erklärte auslegen. Erst wenn das Erklärte in dem konkreten Rechtsverkehr so üblich und der Empfänger keine weiteren gegensätzlichen Ausgangspunkte hat, gilt die Erklärung mit dem Inhalt, mit welchem der objektive schutzwürdige Empfänger sie verstehen durfte.</p>
<p>III. Zusammenfassung</p>
<p>Die Willenserklärung ist eine Willensäußerung gerichtet auf Herbeiführung einer Rechtsfolge (dagegen sind Realakte bloßes Handeln, ohne Rechtsfolgenabsicht und Erklärung). Die Willenserklärung bestent aus dem Willen und dessen Äußerung. Der Wille muss als Mindestvoraussetzung den Handlungswillen (oder das handlungsbewusstsein) und den Geschäftswillen (Geschäftsbewusstsein) enthalten. Der Rechtsbindungswille, der die WE von der bloßen Gefälligkeit abgrenzt ist in seiner aktueller Form verzichtbar, wenn ein potentieller Rechtsbindungswille besteht, der nach den Grundsätzen der normativen Vertragsaulegung zu ermitteln ist. Bei der Auslegung sowohl des inneren als auch des äußeren Tatbestands ist auf die natürliche und erst dann auf normative Ebene des Erklärten abzustellen.</p>
<p>IV. Literatur</p>
<p>Brox/Walker, Allgemeiner Teil des BGB, 31. Auflage</p>
<p><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Gros">http://de.wikipedia.org/wiki/Gros</a></p>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.daboius.de/die-willenserklarung/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>2</slash:comments>
		</item>
		<item>
		<title>Juristische Hausarbeit mit LaTeX (Teil III &#8211; Wie schreibe ich latex)</title>
		<link>http://www.daboius.de/juristische-hausarbeit-mit-latex-teil-iii-wie-schreibe-ich-latex/</link>
		<comments>http://www.daboius.de/juristische-hausarbeit-mit-latex-teil-iii-wie-schreibe-ich-latex/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 19 Mar 2009 21:02:44 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Boris S.</dc:creator>
				<category><![CDATA[Digitales]]></category>
		<category><![CDATA[Jura an der Uni Köln]]></category>
		<category><![CDATA[LaTeX für Juristen]]></category>
		<category><![CDATA[fußnoten]]></category>
		<category><![CDATA[gliederung]]></category>
		<category><![CDATA[hausarbeit]]></category>
		<category><![CDATA[jura]]></category>
		<category><![CDATA[jurabib]]></category>
		<category><![CDATA[latex]]></category>
		<category><![CDATA[literaturverzeichnis]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.daboius.de/?p=32</guid>
		<description><![CDATA[Nachdem Latex hoffentlich problemlos installiert wurde, wollen wir mal probieren, ob daraus was wird. Latex Befehle beginnen immer mit einem &#34;backslash&#34; also: \befehl [option]{argument} Jede Latex Datei ben&#246;tigt die Angabe des Beginns und des Endes der Bearbeitung: \begin{document} \end {document} Die Syntax ist denkbar einfach: ein Backslash leitet den Befehl ein, unmittelbar danach folgt der [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Nachdem Latex hoffentlich problemlos installiert wurde, wollen wir mal probieren, ob daraus was wird.</p>
<p>Latex Befehle beginnen immer mit einem &quot;backslash&quot;</p>
<p>also:</p>
<blockquote><p>\befehl [option]{argument}</p>
</blockquote>
<p>Jede Latex Datei ben&#246;tigt die Angabe des Beginns und des Endes der Bearbeitung:</p>
<blockquote><p>\begin{document}</p>
<p>\end {document}</p>
</blockquote>
<p>Die Syntax ist denkbar einfach: ein Backslash leitet den Befehl ein, unmittelbar danach folgt der Befehl selbst (zB <strong>begin</strong>). Dieses kann durch Parameter (z.B. in dem Beispiel: <strong>document</strong>) und Optionen erg&#228;nzt werden. Die Textdatei unterteilt sich in die so genannte Pr&#228;ambel, wo Latex mitgeteilt wird welche Pakete und welche Einstellungen f&#252;r das Dokument gelten sollen und den eigentlichen Textk&#246;rper.</p>
<p>&#160;</p>
<p>Beim Schreiben muss man sich im Klaren sein, dass man nicht das bekommt, was man aktuell sieht (<b><a href="http://de.wikipedia.org/wiki/Wysiwyg">WYSIWYG</a></b>), sondern, dass was haben will (<b>WYGIWYS</b>). Latex macht das, was Menschen seit Guteberg mit Texten gemacht haben: teilt die Arbeit auf. Statt wie bei Word (WYSIWYG)sich zugleich um das Aussehen und den Inhalt k&#252;mmern zu m&#252;ssen, kann man in Latex sich ausschlie&#223;lich auf den Inhalt konzentrieren. Den Textsatz &#252;bernimmt der Profi in deinem PC. Daher spielt es absolut keine Rolle, in welcher Schrift mit wie vielen Leerzeilen und Leerzeichen, Tabulatoren usw u.s.f. man den Text eingibt. Einzig was z&#228;hlt ist die Syntax von Latex, die aus der Texteingabe das macht, was man, das Verst&#228;ndnis von Latex unterstellt, erwarten kann.</p>
<p>Wichtig in diesem Zusammenhang sind folgende Konventionen:</p>
<blockquote><p><font size="3">%\befehl</font></p>
</blockquote>
<p>kommentiert den Befehl aus. Dieser wird beim Kompilieren nicht ber&#252;cksichtigt.</p>
<blockquote><p><font size="3">\\</font></p>
</blockquote>
<p>f&#252;hrt einen Zeilenumbruch aus. Das n&#228;chste Wort erscheint in der n&#228;chsten Zeile.</p>
<p>Eine ausgelassene Zeile bei der Texteingabe l&#228;sst die nachfolgende Ausgabe im n&#228;chsten Absatz weiterlaufen. </p>
<p>&#160;</p>
<p>Das sollte als Grundlage ausreichen. Jetzt kommen wir zur Praxis. Ich nehme als Vorlage f&#252;r die Hausarbeit die bei Peter Felix Schuster&#160; frei verf&#252;gbare <a href="http://www.peterfelixschuster.de/hausarbeit-jura.tex">HA-Vorlage</a> , die ich etwas angepasst habe und erkl&#228;re anhand dieser, was man damit macht.</p>
<p>&#160;</p>
<p>Die Vorlage sieht im wesentlichen folgenderma&#223;en aus:</p>
<blockquote><p>%Pr&#228;ambel</p>
<p>\documentclass[widefront,tightfn]{jura}       <br />\usepackage{ngerman}       <br />\usepackage[latin9]{inputenc}       <br />\usepackage{ngerman}       <br />\usepackage[T1]{fontenc}%T1-Fonts       <br />\usepackage{mathptmx}%Times Roman als Standardschrift       <br />\usepackage[scaled=.90]{helvet}%Arial f&quot;ur die &quot;Uberschriften       <br />\usepackage{courier}%PostScript Schriftarten (Courier)       <br />\usepackage{setspace}       <br />\usepackage{marvosym}       <br />\usepackage{scrpage2}%Kopf- und Fu&quot;szeilen       <br />\usepackage{jurabib}%juristisches Literaturverzeichnis, Optionen mit \jurabibsetup       <br />\usepackage{geometry}%f&quot;ur Seitenr&quot;ander, s.u. </p>
<p>\setlength{\headheight}{1.1\baselineskip} </p>
<p>&#160;</p>
<p>%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%</p>
<p>%hier kommt noch die Konfiguration des Jurabib Paktes, %welche ich aber an dieser Stelle des Platzes wegen&#160;&#160;&#160;&#160; %ausspare</p>
<p>%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%</p>
<p>\usepackage{jurabase} </p>
<p>&#160;</p>
<p>\setcounter{secnumdepth}{7} </p>
<p>\setcounter{tocdepth}{7} </p>
<p>\newcommand*{\jurafinish}{\ifnum\value{tiefe}&gt;1\levelup\jurafinish\fi} </p>
<p>\newcommand{\pg}[1]{\S\,#1}       <br />\newcommand{\Pg}[1]{\SSS\,#1}       <br />\renewcommand{\contentsname}{Gliederung} </p>
<p>\geometry{lmargin=7cm,rmargin=0.75cm,tmargin=2cm,bmargin=2cm,headheight=0ex}       </p>
<p>&#160;</p>
<p>%Ende der Pr&#228;ambel      <br />%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%</p>
<p>\begin{document}      <br />\pagestyle{scrheadings}       <br />\ihead{} \chead{} \ohead{\bfseries\thepage}       <br />\ifoot{} \cfoot{} \ofoot{}       <br />\frontmatter</p>
<p>\pagenumbering{Roman}      <br />\singlespacing</p>
<p>&#160;</p>
<p>%Titel der Arbeit      <br />\title{&quot;Ubung im &quot;Offentlichen Recht f&quot;ur Anf&quot;anger\\bei Prof. Dr. Maximilian Musterprof} </p>
<p>%Bearbeiter mit Adresse und Matrikelnummer      <br />\author{Peter Felix Schuster\\Musterstra&quot;se 30\\08151 Musterstadt\\Matr.\,Nr. 08154711}       <br />\maketitle%Titelseite erzeugen </p>
<p>%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%%</p>
<p>%Vorspann%</p>
<p>\begin{sachverhalt}      <br />%hier kommt der Sachverhalt rein. Einfach aus der pdf oder doc Datei der Aufgabenstellung kopieren       <br />\end{sachverhalt} </p>
<p>\tableofcontents </p>
<p>\bibliography{literatur}      <br />\bibliographystyle{jurabib} </p>
<p>&#160;</p>
<p>%Hier beginnt das eigentliche Gutachten, also 7cm-Rand, 1,5-facher Zeilenabstand      </p>
<p>\mainmatter</p>
<p>\pagenumbering{arabic}      <br />\renewcommand{\thefootnote}{\fnsymbol{footnote}}       <br />{\noindent\huge\bfseries       <br />Gutachten\footnote{Alle \Pg{} sind solche des BVerfGG. Alle Artikel sind solche des GG.}       <br />}       <br />\renewcommand{\thefootnote}{\arabic{footnote}}\addtocounter{footnote}{-1} </p>
<p>&#160;</p>
<p>\toc{}</p>
<p>\sub{}</p>
<p>\levelup</p>
<p>\jurafinish </p>
<p>\end{document}</p>
</blockquote>
<p>Alles muss man sicherlich nicht verstehen und im einzelnen auch nicht wissen, was all die Befehle bedeuten.</p>
<p>F&#252;r die Arbeit mit der Vorlage muss man jedoch folgendes wissen:</p>
<ol>
<li><font style="background-color: #ffffff">In der Pr&#228;ambel werden Einstellungen f&#252;r die Ausgabe der Datei vorgenommen. Dort werden verschiedene Pakete nach geladen und diese konfiguriert. Welche Optionen m&#246;glich sind, kann man in der Dokumentation des jeweiligen Pakets nachlesen, wenn man m&#246;chte. Im Normalfall m&#252;sste diese jedoch nicht ge&#228;ndert werden, die Vorlage entspricht dem in Deutschland f&#252;r jur. HA geltenden Standards. Sollte der Aufgabensteller auf eine abweichende Formatierung Wert zu legen, so kann diese durch die in der Vorlagen vorhandenen Kommentare angepasst werden.</font> </li>
<li><font style="background-color: #ffffff">Die t&#228;gliche Arbeit findet nicht in der Pr&#228;ambel statt, sondern in dem Teil danach. Das wollen wir uns jetzt genauer anschauen.</font> </li>
</ol>
<p>Der der Pr&#228;ambel nachstehende Teil enth&#228;lt vier Bereiche:</p>
<ol>
<li><font style="background-color: #ffffff">Titelblatt</font> </li>
<li><font style="background-color: #ffffff">Sachverhalt</font> </li>
<li><font style="background-color: #ffffff">Gliederung + Literaturverzeichnis</font> </li>
<li><font style="background-color: #ffffff">Inhalt</font> </li>
</ol>
<p>Im Titelblatt macht man seine Angaben wie Namen, Semester und Matrikelnummer, sowie Titel der Arbeit. &#220;ber das Design muss man sich keine Gedanken machen &#8211; es sieht schlicht und angemessen aus.</p>
<p>In den Bereich des Sachverhalts kopiert oder tippt man die Aufgabenstellung mitsamt aller vom Aufgabensteller gemachten Tippfehlern .</p>
<p>Gliederung und Literaturverzeichnis muss man nicht extra bearbeiten &#8211; sie werden automatisch erstellt.</p>
<p>&#160;</p>
<p>Nun zum Inhalt. Hier muss man sich eine logische Struktur der Textebenen schaffen. Daf&#252;r stehen die Befehle:</p>
<blockquote><p><font size="3">\toc{Titel der Ebene}</font></p>
<p><font size="3">\sub{Titel}</font></p>
<p><font size="3">\levelup</font>&#160;</p>
</blockquote>
<p>Dieses Beispiel w&#252;rde folgendes erstellen:</p>
<blockquote><p><font style="background-color: #ffffff">A. Titel der Ebene</font></p>
<p>&#160;&#160;&#160; I. Titel</p>
</blockquote>
<p>Insgesamt geht die Gliederung &#252;ber 7 Ebenen. Die Tiefe kann man in der Pr&#228;ambel einstellen &#8211; man sollte aber nicht &#252;betreiben <img src='http://www.daboius.de/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':)' class='wp-smiley' /> </p>
<blockquote><p>\setcounter{secnumdepth}{7} </p>
<p>\setcounter{tocdepth}{7}</p>
</blockquote>
<p> Zur Verf&#252;gung steht ein gemischtes latein-griechisches alpha numerisches System (A I 1 a) aa) alpha) alpha alpha) )</p>
<p>Der Befehl \levelup muss nach einem \sub folgen um auf die n&#228;chsth&#246;here Ebene aufzusteigen. W&#252;rde man das obige Besipiel mit \toc{Neue Ebene} weiterf&#252;hren, so w&#228;re das Ergebnis:</p>
<blockquote><p><font style="background-color: #ffffff">A. Titel der Ebene</font></p>
<p>&#160;&#160;&#160; I. Titel</p>
<p>B. Neue Ebene</p>
</blockquote>
<p>Tocs f&#252;gen weitere Gliederungspunkte in der aktuellen Ebene hinzu. Subs gehen eine Ebene tiefer. Levelup lassen in die Ebene h&#246;her aufsteigen. Um folgendes zu erhalten:</p>
<blockquote><p><font style="background-color: #ffffff">A. Titel der Ebene</font></p>
<p>&#160;&#160;&#160; I. Titel</p>
<p>&#160;&#160;&#160; II. Titel 2</p>
<p>&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160; 1. Untertitel 1</p>
<p>&#160;&#160;&#160;&#160;&#160;&#160; 2. Untertitel 2</p>
<p>B. Neue Ebene</p>
</blockquote>
<p>M&#252;sste man folgenden Code eingeben:</p>
<blockquote><p><font size="3">\toc{Titel der Ebene}</font></p>
<p><font size="3">\sub{Titel}</font></p>
<p><font size="3">\toc{Titel 2}</font></p>
<p><font size="3">\sub{Untertitel 1}</font></p>
<p><font size="3">\toc{Untertitel 2}</font></p>
<p><font size="3">\levelup</font></p>
<p><font size="3">\levelup</font></p>
<p><font size="3">\toc{Neue Ebene}</font></p>
</blockquote>
<p>Hier machen wir einen Einschnitt. Im n&#228;chsten Teil werde ich zeigen, wie man Fu&#223;noten und Literatur mit jurabib verwaltet; den Text kompiliert und das Ergebnis fertig stellt. </p>
<p>&#160;</p>
<p>Weiterf&#252;hrende Links f&#252;r diesen Teil:</p>
<ol>
<li><a title="http://www.peterfelixschuster.de/tex.htm" href="http://www.peterfelixschuster.de/tex.htm">http://www.peterfelixschuster.de/tex.htm</a><font style="background-color: #ffffff"> &#8211; Die Homepage von Peter Schuster</font></li>
<li><a title="http://www.abyter.de/latex2.htm" href="http://www.abyter.de/latex2.htm">http://www.abyter.de/latex2.htm</a><font style="background-color: #ffffff"> &#8211; eine gute Einf&#252;hrung ins Latex</font></li>
<li><a title="http://www.uni-giessen.de/hrz/tex/cookbook/cookbook.html" href="http://www.uni-giessen.de/hrz/tex/cookbook/cookbook.html">http://www.uni-giessen.de/hrz/tex/cookbook/cookbook.html</a><font style="background-color: #ffffff"> &#8211; ein sehr umfassender Kurs mit vielen Beispielen und Lernzielkontrollen</font></li>
</ol>
]]></content:encoded>
			<wfw:commentRss>http://www.daboius.de/juristische-hausarbeit-mit-latex-teil-iii-wie-schreibe-ich-latex/feed/</wfw:commentRss>
		<slash:comments>0</slash:comments>
		</item>
	</channel>
</rss>

