Aus einer Akte, die ich zu bearbeiten hatte:
Nach einem langen und nervenaufreibenden Hin- und Her wegen der Aktivlegitimation des Klägers, rügt der Beklagte in seinem Schriftsatz zum x-ten Mal die immer noch fehlende Aktivlegitimation des Klägers. Da kann der Richter die Akte nur noch mit einem bösen Smiley verzieren 🙂
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