§ 249 BGB mit der Überschrift „Art und Umfang des Schadens“ besagt: Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand…
§ 249 BGB mit der Überschrift „Art und Umfang des Schadens“ besagt: Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand…